Leistungskriterien für die Listung: eine Übersicht


Dieser Artikel wurde von Vivek Srivastava geschrieben, der a Schulungsprogramm zum Bestehen der Prüfung zum unabhängigen Direktor aus Fähigkeitsarbitrage.

Dieser Artikel wurde bearbeitet und veröffentlicht von Shashwat Kaushik.

Der Hintergrund

Unternehmen haben wie Menschen einen Lebenszyklus. Sie werden geboren (durch Gründung) und sie sterben auch (aufgrund von Insolvenz, Konkurs usw.). Dazwischen durchlaufen sie, wie Menschen, verschiedene Phasen wie die Kindheit (Ideen entwickeln, gründen, sich in den Geschäftsraum wagen); Adoleszenz (schnelles Wachstum und Expansion); Reife (gut etablierter, stabiler Kundenstamm, konstante Einnahmen, effiziente Abläufe); und schließlich das Lebensende erreichen (kann schließen, übernommen werden, bankrott gehen). Wie Menschen können auch Unternehmen eine Midlife-Crisis durchleben, wenn sie mit Konkurrenz und veralteter Technologie konfrontiert sind. Es kann Übergangsphasen wie eine Midlife-Crisis geben, in denen das Unternehmen mit starker Konkurrenz konfrontiert ist oder seine Produkte, Dienstleistungen oder Technologien veraltet sind.

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Während das Unternehmen als Mensch verschiedene Phasen durchläuft, muss es auch über Ressourcen verfügen, um in die nächste Phase überzugehen. Zu den vom Unternehmen benötigten Ressourcen gehören Menschen, Methoden, Materialien, Maschinen und vor allem Geld. Die Gründer des Unternehmens, also die Personen, die es gegründet haben, haben individuelle Grenzen, um jederzeit alles zu bekommen, was das Unternehmen benötigt, und müssen daher auf externe Ressourcen zugreifen.

Der gemeinsame Nenner aller Ressourcen ist Geld.

Aktien und Notierung

Aktien bezeichnen den Bruchteil des „Eigentums“ des Unternehmens. Und Eigentum würde im vorläufigsten Sinne einen Anspruch auf die Erträge und Vermögenswerte des Unternehmens bedeuten. Bei einem Startup mit nur zwei Gründern halten beide Partner, sofern nicht anders strukturiert, jeweils 50 % der Anteile und besitzen jeweils die Hälfte des Unternehmens. Wenn sie jedoch mehr Ressourcen (Geld) benötigen, um zukünftige Pläne und Wachstum voranzutreiben, müssen sie ihr Eigentum gegen Geld mit anderen verwässern (verkaufen). Eigentümer von Aktien werden Aktionäre genannt. Und Unternehmen verkaufen Aktien an Aktionäre, um den Finanzierungsbedarf für das Wachstum ihres Unternehmens zu decken. Der Aktienwert ist hier der Marktwert der Aktie.

Es gibt regulierte und überwachte Marktplätze (auch Börsen genannt), auf denen Aktien von den Unternehmen verkauft und von Aktionären gekauft werden können, was gemeinsam als „gehandelt“ bezeichnet wird. In Indien gibt es zwei Börsen: die National Stock Exchange (NSE) und die Bombay Stock Exchange (BSE), an denen die Aktien gehandelt, also gekauft und verkauft werden, nachdem sie „notiert“ oder für Transaktionen an der Börse verfügbar gemacht wurden Austausch. Unter Listing versteht man also die formelle Zulassung von Wertpapieren eines Unternehmens zur Handelsplattform der Börse, also dem Marktplatz für Aktien. Es gibt auch bestimmte Gründe, warum Unternehmen auf eine Börsennotierung zurückgreifen, wie zum Beispiel:

  • Zugang zu Kapital für Wachstum – das ist der grundlegendste Grund.
  • Verbesserte Sichtbarkeit bei Käufern, was zur Erweiterung des Marktes und der Kundenbasis beiträgt
  • Erhöhte Glaubwürdigkeit bei der Anlegeröffentlichkeit durch Einhaltung regulatorischer Normen, Transparenz durch Offenlegung und Berichterstattung während des Betriebs.
  • Liquiditätsförderung durch Kauf und Verkauf
  • Aufteilung der Risiken auf mehrere Eigentümer

Eine Notierung ist nach dem Companies Act 2013/1956 nicht verpflichtend. Sie wird jedoch verpflichtend, wenn ein Unternehmen Aktien im Rahmen eines Börsengangs (Initial Public Offering) der Öffentlichkeit anbieten möchte. Wie bereits erwähnt, besteht der Zweck eines Börsengangs darin, Kapital zu beschaffen und Zugang zu Liquidität zu erhalten, indem Aktien der Öffentlichkeit angeboten werden. Der Prozess zur Durchführung eines Börsengangs wird von den Börsen Indiens – der National Stock Exchange und der Bombay Stock Exchange – beschrieben.

Das Securities and Exchange Board of India (SEBI) regelt den IPO-Prozess. SEBI spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Interessen der Anleger zu wahren und die Wahrscheinlichkeit von Betrügereien zu verringern, die zum Betrug der Öffentlichkeit führen. Fachberater wie Underwriter, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter sind im Allgemeinen erforderlich, um den Unternehmen bei der allgemeinen Compliance und relevanten Dokumentation zu helfen.

Kriterien für die Auflistung

Es gibt bestimmte Voraussetzungen/Zulassungsnormen, die von SEBI, NSE und BSE festgelegt werden, wenn ein Unternehmen gelistet werden möchte. Diese Zulassungskriterien legen auf den ersten Blick fest, dass nur solche Unternehmen gelistet werden können, die ein bestimmtes Maß an Finanzstabilität, Unternehmensführung, Offenlegung und Transparenz erfüllen. Während der Rahmen für die Zulassung weitgehend derselbe bleibt, gibt es unterschiedliche Benchmarks für große Organisationen (Mainboard) und KMU (kleine/mittlere Unternehmen), die sich für eine Listung bewerben. Darüber hinaus hat SEBI 2019 die Innovators Growth Platform (IGP) ins Leben gerufen, um das Startup-Ökosystem in Indien zu unterstützen und eine Alternative für Technologie-Startups zur Listung zu bieten.

Der Mainboard & SME IPO-Prozess wird wie folgt kurz erklärt:

Mainboard-Börsengang für Unternehmen mit einem eingezahlten Kapital von mehr als Rs. 10 crore.
SEBI-Anforderungen Rentabilitätsroute Die grundlegendste Anforderung besteht darin, dass die materiellen Vermögenswerte des Unternehmens, die in Form von Immobilien, Maschinen, Inventar, Fertigwaren usw. vorliegen können, mindestens Rs. 3 crore für jedes der drei früheren Betriebsjahre.
Davon sollten nicht mehr als 50 % der Sachanlagen in Form von Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalenten vorhanden sein. Dabei kann es sich um Bargeld für Bankeinlagen handeln.
Eine weitere Anforderung besteht darin, dass der durchschnittliche PBT, also der Betriebsgewinn (vor Steuern), in jedem der drei der letzten fünf Betriebsjahre mindestens 15 Crore Rupien betragen sollte.
Im Falle einer Namensänderung des Unternehmens sollten mindestens 50 % des im Vorjahr erzielten Umsatzes aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens unter dem neuen Namen stammen.

Der finanzielle Umfang der Emission darf das Fünffache des Nettovermögens vor der Emission nicht überschreiten.

QIB-Route (alternative Route für echte, fähige und seriöse Unternehmen, die ihre Rentabilitätsparameter nicht einhalten) Qualifizierter institutioneller Käuferweg
Im Rahmen der QIB-Route müssen mindestens 75 % des Nettoangebots an qualifizierte institutionelle Käufer erfolgen. Dies ist die Mindestzuteilungsanforderung.
Kann die oben genannte Mindestzuteilung nicht erreicht werden, muss das IPO-Zeichnungsgeld zurückerstattet werden.
Zulassungsvoraussetzungen bei NSE Die allererste Anforderung bei NSE ist, dass die Marktkapitalisierung des Unternehmens > Rs. sein muss. 25 crore.
Aus Gründen der Glaubwürdigkeit muss mindestens ein Promoter über mindestens 3 Jahre einschlägige Branchenerfahrung verfügen.
Die Unternehmen, die ein Emissionsvolumen von weniger als 500 Crore Rupien anstreben, müssen über ein positives Nettovermögen verfügen
Nach der Emission muss das eingezahlte Eigenkapital des Unternehmens 10 Crore Rupien übersteigen.
Zulassungsvoraussetzungen bei BSE Die Anforderungen an das Eigenkapital und die Marktkapitalisierung für die Notierung an der BSE sind dieselben wie für die NSE.
Was NSE betrifft, muss das eingezahlte Mindestkapital nach der Emission Rs 10 crore übersteigen.
Außerdem muss die Größe der Emission mehr als 10 Crore Rupien betragen.
Sonstiges/Verschiedenes Weitere administrative und sonstige Anforderungen bestehen in erster Linie darin, sicherzustellen, dass es weder seitens des Unternehmens noch seiner Gründer zu einer rechtswidrigen Beteiligung kommt. Die Summe dieser Anforderungen ist:
Gegen den Emittenten/das Unternehmen darf bei NCLT weder ein Verfahren noch ein Liquidationsantrag nach dem Insolvenz- und Konkursgesetz (IBC 2016) anhängig sein.
Es dürfen keine anhängigen Disziplinarmaßnahmen bei einer Körperschaft oder einem Rechtsforum gegen die Gründer, Gründer, Direktoren oder verkaufenden Aktionäre des Unternehmens vorliegen.
Den Projektträgern/Geschäftsführern/Gründern/Investoren/Emittenten darf der Zugang zum Kapitalmarkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung nicht verwehrt werden.
Die Promoter/Manager/Gründer/Investoren dürfen nicht mit einem anderen Unternehmen verbunden sein, das vom Zugang zum Kapitalmarkt ausgeschlossen ist.
Die Projektträger, Direktoren, Gründer oder Investoren sollten nicht zahlungsunfähig gegenüber Banken oder Regierungsorganisationen sein, wenn sie ihren Verpflichtungen rechtzeitig nachkommen.
Die Projektträger/Direktoren/Gründer/Investoren dürfen nicht als flüchtige Straftäter im Sinne des Fugitive Economic Offenders Act 2018 verurteilt werden.
Die Projektträger sollten nach dem Börsengang einzeln oder gemeinsam mindestens 20 % des Eigenkapitals besitzen.
Darüber hinaus bestehen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und Offenlegung, einschließlich einiger Selbstzertifizierungen.
Wir sind ein Börsengang Das eingezahlte Kapital des Unternehmens, das den KMU-Börsengang durchführt, muss nach der Nachemission auf 25 Crore Rupien begrenzt werden. Im Gegensatz zu Mainboard-Börsengängen können KMU nur auf einer der Plattformen notiert werden: NSE oder BSE.
SEBI-Anforderungen Die Anforderung von SEBI besteht darin, dass es mindestens 50 potenzielle Begünstigte für den Börsengang geben muss.
Obligatorisches Market Making für mindestens 3 Jahre ab dem Datum der Notierung. Für den Handel verfügbar sein.
Die Emission muss zu 100 % garantiert sein.
Die Handelsbankiers müssen 15 % auf ihr eigenes Konto zeichnen.
Die Mindestantrags- und Handelslosgröße darf nicht weniger als Rs betragen. 1.00.000.
Zulassungsvoraussetzungen bei NSE Die erste und wichtigste Anforderung bei NSE besteht darin, dass nur indische Unternehmen am Börsengang teilnehmen können, was bedeutet, dass das Unternehmen gemäß dem Indian Companies Act 1956/2013 eingetragen sein muss.
Die Unternehmen müssen vor dem Börsengang mindestens drei Jahre lang im laufenden Betrieb gewesen sein.
Die Promotoren sollten einzeln oder gemeinsam nach der Emission mindestens 20 % des Grundkapitals halten.
Mindestens einer der Gründer des Unternehmens muss vor dem Börsengang über einschlägige Branchenerfahrung verfügen.
Der Betriebsgewinn und das Nettovermögen des Unternehmens müssen in mindestens 2 von 3 Geschäftsjahren positiv sein.
Zulassungsvoraussetzungen bei BSE Die Unternehmen, die von NABARD, SIDBI, Banken (außer Genossenschaftsbanken) und Finanzinstituten bewertet und finanziert werden, können eine Lockerung der dreijährigen Existenzanforderung erhalten.
Das Unternehmen muss in mindestens zwei der letzten drei Geschäftsjahre, einschließlich des letzten Jahres, einen positiven Betriebsgewinn (d. h. Gewinn vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern) erzielt haben
Das Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital des Unternehmens sollte nicht mehr als 3:1 betragen, das heißt, das Unternehmen darf nicht übermäßig verschuldet sein oder unter Schulden stehen.
Sonstiges / Sonstiges Weitere administrative und sonstige Anforderungen bestehen in erster Linie darin, sicherzustellen, dass es weder seitens des Unternehmens noch seiner Gründer zu einer rechtswidrigen Beteiligung kommt.
Im Großen und Ganzen das Gleiche wie beim Mainboard-Börsengang, wobei in erster Linie sichergestellt wird, dass in den letzten drei Jahren von keiner Börse oder Aufsichtsbehörde wesentliche regulatorische oder disziplinarische Maßnahmen gegen das antragstellende Unternehmen oder seine Direktoren/Gründer/Förderer ergriffen wurden.
Darüber hinaus bestehen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und Offenlegung, einschließlich einiger Selbstzertifizierungen.

Abschluss

Zusammenfassend ist die Notierung an einer Börse ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg einer Organisation. Regulierungsbehörden wie SEBI und Handelsplattformen wie NSE und BSE haben einige Mindestkriterien in den Bereichen Finanzen, Transparenz, Governance usw. festgelegt, die die Unternehmen qualifizieren, die eine Börsennotierung anstreben.

Ein weiterer Stakeholder, der bei zukünftigen Aufgaben wahrscheinlich besprochen wird, sind die „Investmentbanker“. Sie fungieren als Vermittler zwischen dem Unternehmen und der Börse und führen im Namen der Organisation den Kotierungsprozess durch. Sie bieten der Organisation wertvolle Orientierungshilfen und Ratschläge und stellen gleichzeitig die Compliance- und Dokumentationsunterstützung für die Organisation sicher.




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